Das Hondtsche Verfahren, benannt nach dem Belgier d´Hondt (1841 - 1901), dient zur Ausrechnung von Mandaten im Rahmen der Verhältniswahl. 

Die Berechnung beruht darauf, dass die auf eine Liste entfallenden Stimmen nacheinander durch die Zahlen 1, 2, 3, 4, usw. geteilt werden.

Die Verteilung der Sitze erfolgt dann nach den Höchstzahlen, d.h., die jeweils höchste Zahl ergibt ein Mandat für die jeweilige Liste.

Wir nehmen einmal an, es existieren 4 Listen A, B, C und D.
Auf der einen Seite gehen die Listen
A und B, auf der anderen Seite die Listen C und D eine Listenverbindung ein.
Beispiel 1:
Beispiel 2:
Beispiel 3:

 

Das Höchstzahlverfahren nach d´Hondt

 
   
 

(Letzte Aktualisierung am 03.01.2002)

Freie Wählergemeinschaft Wilhelmsdorf · Werner Friedrich, Schubertstraße 1 · Roland Blaufelder, Martin-Luther-Straße 21